Leitlinie und Richtlinien
Eine Informationssicherheits-Leitlinie, die Ihre Geschäftsleitung verabschiedet, und die Richtlinien, die daraus folgen.
Leistung · Festpreis
In vier bis sechs Wochen erarbeite ich mit Ihnen die Dokumentation, die § 30 BSIG verlangt: passend für ein mittelständisches Unternehmen, nicht für einen Konzern. Die Inhouse-Schulung Ihrer Geschäftsleitung ist inklusive.
Leistungsumfang
Dokumente und Abläufe, die zu Ihrem Unternehmen passen und die Sie selbst weiterführen können.
Eine Informationssicherheits-Leitlinie, die Ihre Geschäftsleitung verabschiedet, und die Richtlinien, die daraus folgen.
Für Ihre wichtigsten Prozesse und IT-Systeme: Was kann passieren, wie wahrscheinlich ist es, was wäre der Schaden.
Wer im Ernstfall was tut, in welcher Reihenfolge Systeme wieder anlaufen und wie Sie erreichbar bleiben.
Zuständigkeiten, Vorlagen und die Fristen nach § 32 BSIG: frühe Erstmeldung binnen 24 Stunden, Meldung binnen 72 Stunden, Abschlussmeldung spätestens einen Monat danach. In einem kurzen Planspiel gehen Sie den Ablauf einmal durch.
Ein Fragebogen für Ihre Lieferanten und Dienstleister, Regeln für die Sicherheit in der Lieferkette und für Vergabe, Prüfung und Entzug von Zugriffsrechten.
Ich begleite Ihre Registrierung über „Mein Unternehmenskonto“ und das BSI-Portal, falls sie noch aussteht.
Eine Inhouse-Schulung nach § 38 Abs. 3 BSIG für Ihre Geschäftsleitung, mit Nachweismappe. Sie ist im Preis enthalten.
Ablauf
Überwiegend remote. Auf Wunsch kommen zwei Termine bei Ihnen vor Ort im Rheinland dazu.
Ihr Beitrag
Klare Grenzen
Die Verantwortung bleibt bei Ihnen. Umsetzen und überwachen muss nach § 38 BSIG die Geschäftsleitung Ihres Unternehmens. Ich liefere Beratung und Dokumente, die Ihnen dabei helfen.
Förderung
Die Umsetzung kann über das NRW-Förderprogramm MID-Digitale Sicherheit (NRW.BANK) mit bis zu 50 % bezuschusst werden, die Förderfähigkeit ist im Einzelfall zu prüfen.
Wichtig: Gefördert wird nur, was noch nicht begonnen hat. Den Auftrag erteilen Sie deshalb erst nach der Förderzusage. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in NRW; die Antragsplätze vergibt die NRW.BANK per Losverfahren.
Danach
Richtlinien, Risikoanalyse und Notfallplan müssen gepflegt werden, wenn sich Ihr Unternehmen verändert. Das können Sie selbst übernehmen oder mit der NIS2-Begleitung ab 690 € im Monat.
Schreiben Sie mir kurz zu Größe und Ausgangslage Ihres Unternehmens. Sie erhalten ein Angebot mit festem Umfang und Festpreis.