Leistung · § 38 Abs. 3 BSIG
Schulung der Geschäftsleitung nach § 38 Abs. 3 BSIG
Das Gesetz verpflichtet Geschäftsleitungen betroffener Unternehmen, regelmäßig an Schulungen zur Informationssicherheit teilzunehmen. In der Live-Schulung erfahren Sie, welche Risiken zählen, welche Maßnahmen das Gesetz verlangt und was das für Ihre Entscheidungen bedeutet.
Die Pflicht
Wer teilnehmen muss und wie oft
§ 38 Abs. 3 BSIG verlangt, dass die Geschäftsleitungen besonders wichtiger und wichtiger Einrichtungen regelmäßig an Schulungen teilnehmen. Ziel sind ausreichende Kenntnisse, um Risiken und Risikomanagement in der Informationssicherheit zu erkennen und zu bewerten und ihre Auswirkungen auf die eigenen Dienste zu beurteilen.
- Wer: alle Personen, die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag die Geschäfte führen und das Unternehmen vertreten (§ 2 Nr. 13 BSIG), also etwa Geschäftsführerinnen, Geschäftsführer und Vorstände.
- Wie oft und wie lange: Das Gesetz sagt nur „regelmäßig“ und nennt weder eine Stundenzahl noch einen festen Turnus. Das BSI empfiehlt eine ausführliche erste Schulung und danach Folgeschulungen, deren Abstand und Dauer sich nach der Risikolage des Unternehmens richten.
- Warum es zählt: Die Geschäftsleitung muss die Maßnahmen umsetzen und überwachen und haftet bei schuldhaften Pflichtverletzungen gegenüber dem Unternehmen (§ 38 Abs. 1 und 2 BSIG).
Inhalte
Orientiert an der BSI-Handreichung
Die Inhalte orientieren sich an der BSI-Handreichung zur Geschäftsleitungsschulung (Version 1.0, April 2026). Deren drei Kernbereiche sind fester Teil jedes Termins.
- Risiken erkennen und bewerten: Bedrohungslage, Eintrittswahrscheinlichkeit, Schadensausmaß, Risikoakzeptanz.
- Maßnahmen verstehen: die zehn Mindestmaßnahmen aus § 30 BSIG aus Sicht der Geschäftsleitung.
- Auswirkungen beurteilen: Cyberrisiken als Geschäftsrisiken, Abhängigkeiten, Zielkonflikte.
- Pflichten im Überblick: Registrierung, Meldefristen, Umsetzungs- und Überwachungspflicht, Haftung.
- Übung: ein Sicherheitsvorfall aus Sicht der Geschäftsleitung, Entscheidung für Entscheidung.
Transfer auf Ihr Unternehmen: Das BSI empfiehlt, allgemeine Inhalte um unternehmensspezifische zu ergänzen. Im Inhouse-Termin arbeite ich mit Ihren Abläufen und Ihrer Risikolage. Im offenen Termin übertragen wir die Inhalte anhand von Leitfragen auf Ihr Unternehmen.
Dokumentation
Die Nachweismappe
Jede Teilnahme dokumentiere ich in einer Nachweismappe für Ihre Unterlagen. Sie enthält:
- Anbieter der Schulung
- Teilnehmende mit ihrer Rolle im Unternehmen
- Datum und Dauer
- Behandelte Inhalte mit Bezug zu § 38 Abs. 3 BSIG
Die Mappe belegt die Teilnahme, nicht den Lernerfolg. Ob die Geschäftsleitung ausreichende Kenntnisse hat, zeigt sich darin, wie sie ihre Pflichten im Alltag wahrnimmt.
Freiwillig
Auch für nicht betroffene Unternehmen
Das BSI richtet seine Empfehlungen zur Geschäftsleitungsschulung ausdrücklich auch an Unternehmen, die nicht unter NIS2 fallen. Gerade als Lieferant betroffener Kunden hilft es, die Anforderungen zu kennen, die vertraglich auf Sie zukommen.
Quellen: § 38 BSIG, BSI-Handreichung zur Geschäftsleitungsschulung (Version 1.0 vom 17.04.2026).
Schulung anfragen
Nennen Sie mir kurz die Zahl der Teilnehmenden und ob Sie einen offenen oder einen Inhouse-Termin möchten.