Seit 06.12.2025
In Kraft, ohne Übergangsfrist
Das NIS2-Umsetzungsgesetz gilt seit dem 6. Dezember 2025. Eine Übergangsfrist für die Maßnahmen gibt es nicht. Die Registrierung beim BSI war bis zum 6. März 2026 fällig.
NIS2-Umsetzungsgesetz · gilt seit 06.12.2025
NIS2-Beratung zu Festpreisen für den Mittelstand im Rheinland. Vom Head of IT, der ein ISO-27001-Managementsystem selbst verantwortet, mit Audit und Geschäftsführung im Nacken.
In welchem Bereich ist Ihr Unternehmen tätig?
Ergebnis sofort, mit Pflichtenliste und Fundstellen im Gesetz.
Warum jetzt
NIS2 ist kein Thema für später. Wer betroffen ist, muss registriert sein, Maßnahmen umgesetzt haben und Sicherheitsvorfälle melden können.
Seit 06.12.2025
Das NIS2-Umsetzungsgesetz gilt seit dem 6. Dezember 2025. Eine Übergangsfrist für die Maßnahmen gibt es nicht. Die Registrierung beim BSI war bis zum 6. März 2026 fällig.
Rund 29.500
So viele beaufsichtigt das BSI nach eigener Schätzung, bisher waren es etwa 4.500. Registriert hatten sich bis Ende Juni 2026 laut BSI 17.729 Unternehmen.
§ 38 BSIG
Sie muss die Maßnahmen umsetzen und überwachen, haftet bei schuldhaften Pflichtverletzungen gegenüber dem Unternehmen und muss regelmäßig an Schulungen teilnehmen.
§ 65 BSIG
Bis 10 Mio. € für besonders wichtige, bis 7 Mio. € für wichtige Einrichtungen. Bei mehr als 500 Mio. € Jahresumsatz bis 2 % beziehungsweise 1,4 % des weltweiten Umsatzes.
Quellen: BSI-Gesetz (§§ 28, 33, 38, 65), BSI-Pressemitteilung vom 05.12.2025, BSI: NIS-2 in Zahlen (Stand 30.06.2026).
Angebot
Sie wissen vorher, was Sie bekommen und was es kostet. Der Umfang steht vor Beginn schriftlich fest.
1.490 €
Pilotangebot: Die ersten drei Schnellchecks kosten 990 €.
Fertig in 10 Werktagen, remote. Mehr zum Schnellcheck
ab 8.400 €
8.400 € bis 50 Mitarbeitende, 11.900 € für 51 bis 150. Ein vorher gebuchter Schnellcheck wird angerechnet.
In 4 bis 6 Wochen, remote, zwei Termine vor Ort möglich. Mehr zur Umsetzung
290 € pro Person
Nächste Termine auf Anfrage. Mehr zur Schulung
ab 690 € im Monat
Nur begrenzt viele Plätze. Mehr zur Begleitung
Festpreise laut schriftlichem Angebot. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen.
Ablauf
Drei Minuten, kostenlos. Sie sehen sofort, ob und wie NIS2 Ihr Unternehmen voraussichtlich trifft.
15 Minuten, kostenlos und unverbindlich. Sie buchen den Termin selbst im Kalender oder schreiben mir.
Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit festem Umfang und festem Preis.
Schnellcheck in 10 Werktagen, Umsetzung kompakt in 4 bis 6 Wochen, Schulung und Begleitung zu festen Terminen.
Über mich
Head of IT eines international tätigen Mittelständlers mit Standorten in zwölf Ländern. Geprägt im US-Industriekonzern Enpro (Garlock, Neuss), dessen IT-Sicherheitsprogramm 2024 und 2026 mit dem CSO Award ausgezeichnet wurde, in einer Reihe mit Intel, Cisco und SAP.
Ich verantworte das Informationssicherheits-Managementsystem nach ISO 27001 bis zur Zertifizierung, das Risikomanagement und die IT-Budgets zweier Gesellschaften und bin stellvertretender Informationssicherheitsbeauftragter. Ich berate zu NIS2 so, wie ich es selbst gern hätte: konkret, ohne Fachchinesisch und zum Festpreis.
Häufige Fragen
Er ordnet Ihr Unternehmen nach § 28 BSIG ein: Branche, Art der Tätigkeit, Größe und einige Sonderfälle. Er läuft vollständig in Ihrem Browser, ich sehe Ihre Antworten nicht. Das Ergebnis ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Die Frist beträgt drei Monate, nachdem ein Unternehmen erstmals als betroffen gilt (§ 33 BSIG). Für alle, die seit dem Inkrafttreten betroffen sind, endete sie am 6. März 2026. Die Registrierung läuft über „Mein Unternehmenskonto“ und das BSI-Portal. Wer sie nicht vornimmt, riskiert ein Bußgeld bis 500.000 €.
Gesetzlich nicht. Betroffene Kunden müssen aber die Sicherheit ihrer Lieferkette berücksichtigen (§ 30 Abs. 2 Nr. 4 BSIG) und geben Anforderungen oft vertraglich an Lieferanten und Dienstleister weiter. Es lohnt sich, darauf vorbereitet zu sein.
Nein. Ich schätze aus Sicht der Informationssicherheit ein, ob und wie das Gesetz Sie trifft und wo Lücken sind. Wenn eine rechtliche Bewertung im Einzelfall nötig ist, empfehle ich eine Kanzlei für IT-Recht.
Sie ist eine sehr gute Grundlage, weil sie viele der zehn Maßnahmen aus § 30 BSIG abdeckt. Pflichten wie die Registrierung, die Meldefristen und die Schulung der Geschäftsleitung müssen Sie aber zusätzlich regeln. Welche Lücken bleiben, zeigt der Schnellcheck.
Überwiegend remote. Die Umsetzung kompakt kann zwei Termine bei Ihnen vor Ort im Rheinland enthalten, die Inhouse-Schulung gibt es online oder vor Ort im Rheinland.
Sie erhalten vorab ein schriftliches Angebot mit Festpreis. Abgerechnet wird nach Abschluss der Leistung, bei der Begleitung monatlich. Es gibt keine versteckten Stundenkonten.
Machen Sie den kostenlosen NIS2-Check oder schreiben Sie mir direkt. Antwort in der Regel innerhalb eines Werktags.